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Allgemeine
Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern, sowie alle für den Kunden erbrachten Leistungen
und Lieferungen des Hotels, Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann
Anwendung, wenn dieses vorher schriftlich vereinbart wurde.
1.2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer bedürfen der
vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Hotels.
§ 2 Vertragsabschluß, -partner, -haftung, Verjährung
2.1. Der Vertrag kommt durch Annahme des Antrags des Kunden durch das
Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Bestellung schriftlich zu
bestätigen, hat dieses jedoch auf ausdrückliches Verlangen des Kunden zu tun.
2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für
den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
2.3. Das Hotel haftet für seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
2.4. Die Verjährungsfristen richten sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungen und Aufrechnung
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten Zimmer
bereitzuhalten und die sonstigen Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und/ oder
sonstige Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung sechs
Monate, und erhöht sich der Preis der vom Hotel allgemein für derartige
berechnete Preis, so kann das Hotel diesen angemessen, höchstens jedoch um 10%
anheben. Dem Gast steht nach einer solchen Preisanhebung ein Rücktrittsrecht vom
Vertrag zu.
3.4. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn sich der
vom Kunden bestellte Leistungsumfang verringert.
3.5. Rechnungen des Hotels sind nach Leistungserbringung, wenn nicht
anders vereinbart, spätestens bei Abreise zahlbar. Die Zahlung hat in Bar oder
mit EC-Karte zu erfolgen.
3.6. Zugesandte Rechnungen des Hotels sind innerhalb von zehn Tagen
ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt Zinsen
in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.
§ 4 Rücktritt des Kunden
4.1. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag bedarf der Schriftform, und der
schriftlichen Zustimmung durch das Hotel. Erfolgt diese nicht, ist der Kunde
verpflichtet, die
Leistungen auch dann zu bezahlen, wenn er diese nicht in Anspruch nimmt. Dieses
gilt in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu
vertretenden Unmöglichkeit der Leistung.
4.2. Der Kunde ist berechtigt, bis 21 Tage vor Anreise kostenfrei vom
Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat dieses Rücktrittsrecht schriftlich
gegenüber dem Hotel auszuüben.
4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen.
4.4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu
ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 80% des
vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück
oder für Halbpension zu bezahlen.
4.5. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden oder der dem
Hotel entstandenen Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
§ 5 Rücktritt des Hotels
5.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfrage anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmer vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels
auf sein recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2. Wird eine vereinbarte Vorrauszahlung für gebuchte Zimmer oder sonstige
Leistungen auch nach einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht
geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus den sonstigen Gründen, die das Gesetz
vorsieht, vom Vertrag zurückzutreten.
5.4. Das Hotel ist zu einem außerordentlichern Rücktritt vom Vertrag berechtig,
wenn es begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dieses dem
Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hotels zurechnen ist.
§
6 Zimmerbereitstellung
6.1. Die gebuchten Zimmer stehen dem Kunden am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am
Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die
Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.
6.2. Die verlängerte Nutzung des Zimmers am Abreisetag ist mit der Rezeption
abzustimmen. Die Kosten hierfür betragen als Tageszimmer bis 18.00 Uhr 1/3 des
vollen Logispreises.
6.3. Bei einer Anreise nach 18.00 Uhr ist das Hotel zu informieren.
§
7 Haftung des Hotels
7.1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Der
Haftungsanfang bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden bis zu 15.000,00
Euro. Ausgenommen hiervon sind Geld, Wertpapiere (einschließlich Sparbücher),
Scheckhefte, Scheck- und Kreditkarten, Urkunden, Kostbarkeiten und andere
Wertsachen.
7.3. Für die unbeschränkte Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind
ausgeschlossen.
7.5. Nachrichten, Post oder sonstige Sendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung. Aufbewahrung und gegen Entgelt
die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
§
8 Schlussbestimmungen
8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsnahme oder dieser
Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Ergänzungen oder
Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist das Inselhotel Brückentinsee.
8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist
Neustrelitz..
8.4. Es gilt deutsches Recht.
8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.